CareLit Fachartikel
Einwilligungsfähigkeit eines schmerzbeeinträchtigten Patienten OLG Koblenz vom 1.10.2014(5 11 463/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 27 bis 29
Dokument
156173
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einwilligungsfähigkeit ist beim erwachsenen Menschen die Regel. Stellt der Patient sie in Abrede, muss er sein Vorbringen beweisen, sofern die Gesamtschau der unstreitigen medizinischen Fakten die fehlende Einwilligungsfähigkeit nicht eindeutig indiziert. Einen Erfahrungssatz, dass starke Schmerzen die Einwilligungsfähigkeit immer einschränken oder gar aufheben gibt nicht.
Schlagworte
PATIENT
VERLETZUNG
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
SCHMERZENSGELD
Einwilligungsfähigkeit
Erwachsenen
Regel
Stellt
Abrede
Vorbringen
Beweisen
Sofern
Gesamtschau
Unstreitigen