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Erstattung des Unterkunftsund Verpflegungsanteils für enteral ernährte HeimbewohnerBGH vom 6. 2. 2014 (111 ZR 187/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
156174
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Erstattung von Heimkosten für den Zeitraum von März 2007 bis Dezember 2008. Die während des Berufungsverfahrens verstorbene frühere Klägerin wurde von ihrem Ehemann, dem jetzigen Kläger, und den gemeinsamen Söhnen beerbt. Sie lebte aufgrund eines Heimvertrags bis zu ihrem Tod in vollstationärer Pflege in einem von der Beklagten betriebenen Heim. In § 4 Abs. 1 Satz 2 des Heimvertrags ist hinsichtlich der von der Beklagten zu berechnenden leistungsgerechten Entgelte bestimmt, dass sich diese grundsätzlich nach den Regelungen richten, die zwischen den Heimträgerverbänden und den öffen…

Schlagworte

HEIMBEWOHNER BUNDESGERICHTSHOF HEIMVERTRAG ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG MAGENSONDE TOD ZEIT Rechtsdepesche Köln