Fehlerhaftes Nichterkennen einer nekrotisierenden Fasziitis OLG Hamm vom 31.10.2014(261) 173/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hat von der beklagten Ärztin wegen ärztlicher Behandlungsfehler die Zahlung eines mit mindestens 25000,- Euro für angemessen gehaltenen Schmerzensgeldes, den Ersatz materiellen Schadens i.H.v. 184,06 Euro sowie Feststellung weitergehender Ersatzpflichten verlangt. Die Beklagte behandelte die Klägerin wegen Beschwerden im Rücken-/Gesäßbereich. Sie diagnostizierte Ischiasbeschwerden, verabreichte eine Spritze und verordnete Schmerzmittel. Darüber hinaus empfahl sie, die betroffene Stelle nachhaltig warm zu halten. In der Folgezeit wurde bei der Klägerin eine Entzündung des perirektalen und perianalen…