Ambulante spezialfachärztliche Versorgung gemäß § 116b SGBV
Korn, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2014 · Heft 12 · S. 85 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Patienten, die an schweren oder seltenen Erkrankungen leiden, gibt es seit 1. April 2014 ein neues Versorgungsangebot: Die Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Ziel der Neuregelung des § 116 b SGB V, der eingeführt wurde durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV VStG), ist die Schaffung eines sektorenverbindenden Leistungsbereichs, der durch einen interdisziplinären Behandlungsansatz der zunehmenden Komplexität von seltenen und schweren Krankheitsbildern Rechnung tragen soll. Ausgangspunkt war für den Gesetzgeber die Erkenntnis, dass komplexe, häufig schwer…