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Kein Anspruch eines Oberarztes auf „standesgemäße Beschäftigung ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Deiters, H. M.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2014 · Heft 12 · S. 100 bis 101

Dokument
156195
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Deiters, H. M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
100 bis 101
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Ein Thema, das regelmäßig für Konflikte zwischen Klinikleitung und Ärzten sorgt und damit auch immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte ist ist die Verpflichtung zur Ableistung von Bereitschaf tsdiensten in Krankenhäusern. Während das Problemfeld der Vergütung sowie der Behandlung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit stets viel diskutiert wird und allseits bekannt ist, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr darüber zu entscheiden, ob auch einem Oberarzt das Ableisten von Bereitschaftsdienst zumutbar ist.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSVERTRAG TÄTIGKEIT URTEIL VERBOT ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG WOHNUNG PATIENTEN NEUROLOGIE CHARAKTER Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen