Heimverträge auf dem Prüfstand
Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heimverträge stellen regelmäßig, sobald sie mehr als einmal verwendet werden sollen, Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB dar. Diese vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 8.11.2001, Az.: IIIZR14/01) zum Heimgesetz getroffene Feststellung gilt auch nach Inkrafttreten des Wohn-und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sieht unter dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes die Unwirksamkeit bestimmter Klauseln vor. Angesichts dessen stehen beim Abschluss, bei der Änderung sowie bei der Beurteilung bereits geschlossener Heimverträge einzelne Klauseln seitens Heimb…