OM in der Verwaltung, Teil 6 Mitarbeiter übernehmen die Rolle der Bank
Jurgschat-Geer, H.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Barbetrag ist für die persönliche Verwendung des anspruchsberechtigten Bewohners gedacht und steht ihm persönlich zu. Normalerweise wäre dies sehr unkompliziert. Der Betroffene verfügt über ein Konto bei einem Kreditinstitut, der Sozialhilfeträger überweist das Geld, der Betroffene verwaltet es. In der Praxis ist aber bei vielen Bewohnern die Fähigkeit zur Bank zu gehen (Fortbewegung) oder das Bankgeschäft zu tätigen (Kognition) so stark eingeschränkt, dass sie Hilfe benötigen. Sie können entweder einen Angehörigen bevollmächtigen, das Geld zu verwalten bzw. dabei zu helfen oder ihren gesetzlichen Betreuer f…