CareLit Fachartikel
Zeitvergütung in Niedersachsen Nur wenige Kunden nutzen Option
DITTER, A.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 11 bis
Dokument
156216
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
24 Monate nach Einführung der „Grundpflege nach Zeit lässt der Gesetzgeber die Verpflichtung für Pflegedienste, einen vergleichenden Kostenvoranschlag zu unterbreiten, entfallen. Ein richtiger und notwendiger Schritt - wie auch die in der Praxis gesammelten Erfahrungen zeigen. Das meint unser Autor Andreas Ditter vom Trägerverband bad.
Schlagworte
ZEIT
NIEDERSACHSEN
KUNDE
MODELL
ZIEL
VERGÜTUNG
Monate
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Grundpflege
Lässt
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Verpflichtung
Pflegedienste
Einen
Vergleichenden
Kostenvoranschlag