CareLit Fachartikel

Außerdienstliche Pflichtverletzungen von Beamten

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 10 bis 18

Dokument
156254
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
10 bis 18
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Verstoß gegen außerdienstliche Pflichten kann bei Beamten auf Lebenszeit zu disziplinären Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst führen. Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe kann eine solche Pflichtverletzung die Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Entlassung nach sich ziehen. Bei diesen dienstrechtlichen Sanktionen ist die zuständige Personalvertretung nach §78 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BPersVG (und dem jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht1) im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu beteiligen, wenn der betroffene Beamte einen entsprechenden Antrag stellt (vgl. §78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG).

Schlagworte

TÄTIGKEIT LEHRER ENTSCHEIDUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN VERHALTEN VERTRAUEN FORTBILDUNG ES PERSÖNLICHKEIT BERLIN NATUR FÜHRUNG POLIZEI EIGNUNG