CareLit Fachartikel
Ungültigkeit der Personalratswahl wegen fehlender Begründung für mangelnde Geschlechterparität
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 23
Dokument
156255
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verstößt der Wahlvorstand gegen die in § 17 Abs. 2 NPersVG enthaltene Verpflichtung, die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität zur Ergänzung bzw. Abgabe einer Abweicrmngsbegründung aufzufordern und ggf. die Abweichungsbegründung zu veröffentlichen, so führt dies zur Ungültigkeit der Personalratswahl hinsichtlich der betroffenen Gruppe.
Schlagworte
GRUPPE
PERSONALRAT
ARBEITNEHMER
NIEDERSACHSEN
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
FRAUEN
GEWERKSCHAFTEN
SCHREIBEN
ES
MÄNNER
HAND
ZULASSUNG
SELBSTKONTROLLE
VERHALTEN