CareLit Fachartikel

Ungültigkeit der Personalratswahl wegen fehlender Begründung für mangelnde Geschlechterparität

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 23

Dokument
156255
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
19 bis 23
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Verstößt der Wahlvorstand gegen die in § 17 Abs. 2 NPersVG enthaltene Verpflichtung, die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität zur Ergänzung bzw. Abgabe einer Abweicrmngsbegründung aufzufordern und ggf. die Abweichungsbegründung zu veröffentlichen, so führt dies zur Ungültigkeit der Personalratswahl hinsichtlich der betroffenen Gruppe.

Schlagworte

GRUPPE PERSONALRAT ARBEITNEHMER NIEDERSACHSEN VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG PERSONEN FRAUEN GEWERKSCHAFTEN SCHREIBEN ES MÄNNER HAND ZULASSUNG SELBSTKONTROLLE VERHALTEN