CareLit Fachartikel

Vereinbarung zur Durchführung von MDK-Prüfungen nach § 275 Abs. IC SGB V (PrüfvV)Stellungnahme der Arbeitsgruppe Schlichtungsausschuss der DGfM

Horndasch, E.; Chudy, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 1 · S. 65 bis 68

Dokument
156289
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Horndasch, E.; Chudy, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
65 bis 68
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Prüfverfahrensvereinbarung birgt aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Medi-zincontrolling noch einige Unklarheiten. So mangelt es an einigen Stellen zum Beispiel an klaren Definitionen. Auch geht oft nicht klar hervor, wie bestimmte Prozesse nun genau ablaufen sollen. Ebenso wird das Thema Datenschutz, nach Meinung der DGfM, nicht ausreichend berücksichtigt Nachfolgend lesen Sie die detaillierte Ausführung der Stellungnahme.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE MDK VEREINBARUNG DATENSCHUTZ KODIERUNG EFFIZIENZ ES RECHNUNGSPRÜFUNG LICHT RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER UNTERLAGEN BERLIN INFORMATIK BIOMETRIE