Was es mit der Heimaufsicht auf sich hat Ergotherapie in Seniorenpflegeeinrichtungen (Teil 4)
Hartmann, E.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 1 · S. 25 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Bundesländer übergegangen. Wo früher das (Bundes-)Heimgesetz die stationäre Pflege älterer Menschen sowie pflegebedürftiger oder behinderter Volljähriger regelte, haben inzwischen alle 16 Bundesländer ein eigenes Heimrecht. In Hessen ist seit 2012 das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen in Kraft, das das alte Heimgesetz abgelöst hat. Das Gesetz verpflichtet die zuständige Behörde - in Hessen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales -, die Einrichtungen zu beraten und zu überwachen.