CareLit Fachartikel
Was müssen Pflegedienstbetreiber dem Personal zahlen?
SCHMIDT, I.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 12
Dokument
156327
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie sind im Dienstplan zu hinterlegen. Zum Zwecke der Entgeltberechnung kann die Zeit des Bereitschaftsdienstes ein-schließlich der geleisteten Arbeit auf der Grundlage einer kollektivrechtlichen oder einer schriftlichen einzelvertraglichen Regelung mit mindestens 25 Prozent als Arbeitszeit bewertet werden. Leistet der Arbeitnehmer in einem Kalendermonat mehr als acht Bereitschaftsdienste, so ist die Zeit eines jeden über acht Bereitschaftsdienste hinausgehenden Bereitschaftsdienstes zusätzlich mit mindestens 15 Prozent als Arbeitszeit zu bewerten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
ZEIT
PATIENTEN
MENSCHEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
MOBILTELEFON
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