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Stufenzuordnung bei Höhergruppierung, Höhergruppierung auf Antrag und jeweilige aktuelle tarifliche Änderungen im Bundesdienst

Reinecke, V.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 3 bis 8

Dokument
156421
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Reinecke, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
3 bis 8
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Am 1.1.2014 ist das neue Eingruppierungsrecht des Bundes mit den §§ 12 (Bund) und 13 (Bund) TVöD sowie dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) in Kraft getreten. Die Überleitung der am 31.12.2013 vorhandenen Beschäftigten in den TV EntgO Bund ist in einem neuen 5. Abschnitt des TVÜ-Bund geregelt worden. Als weitere wesentliche Änderung ist am 1.3.2014 beim Bund die „stufengleiche Höhergruppierung eingeführt worden. In dem ausführlichen Einführungsrund schreiben vom 24.3.2014 hat das BMI die Neuerungen erläutert und Arbeitshilfen für die Praxis zur Verfügung gestellt.In zwei Beiträgen…

Schlagworte

TVÖD TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG RECHT SERVICE VERGLEICH BERATUNG PRAXIS ES HÖHE BERLIN ROLLE FÜHRUNG ZEIT VERSTÄNDNIS BEURTEILUNG