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Zulage gemäß §16 Abs. 5 TV-L zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten BGB §315 Abs. 1, Abs. 3; TV-L § 16 Abs. 5 Sätze 1 bis 3; Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg vom 1…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 16 bis 19

Dokument
156423
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
16 bis 19
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit ihrer im Juni 2011 eingegangenen Klage verlangt die Kl. weiterhin eine Zulage nach § 16 Abs. 5 Satz 2 TV-L ab Mai 2009. Das bekl. Land habe sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ermessensfehlerfrei ausgeübt. Die bloße Bezugnahme auf die Durchführungshinweise des Finanzministeriums stelle keine eigene Ermessensentscheidung dar. Jedenfalls entspreche die Verweigerung der Zulage nicht billigem Ermessen gemäß §315 BGB. Ihre persönliche Situation werde hierbei nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer befristeten Gewährung der Zulage sei nicht einmal erwogen worden. Der Verweis auf die Haushaltslage rechtfertige…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER RECHT KOSTEN LEISTUNG ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES RECHTSPRECHUNG LITERATUR BEURTEILUNG TRAGEN HÖHE ERHOLUNG Zeitschrift für Tarifrecht