CareLit Fachartikel
Rufbereitschaft - Wegezeiten bei Einsätzen -Zeitzuschläge TV Ärzte/VKA § 11 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 und 5 (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 4 TVöD)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Dokument
156424
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. hatte vom Morgen des 6.4.2012 (Karfreitag) durchgehend bis zum Morgen des 8.4.2012 (Ostersonntag) und am 12.4.2012 von 16:30 bis 07:30 Ühr des Folgetags Rufbereitschaft. Am 6.4.2012 wurde er zu drei und am 7.4.2012 zu zwei Einsätzen im Krankenhaus gerufen, am 12.4.2012 hatte der Kl. einen Einsatz im Krankenhaus. Der Bekl. vergütete die Einsatzzeiten im Krankenhaus sowie die anlässlich dieser sechs Einsätze zurückgelegten Wegezeiten als Überstunden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BEREITSCHAFTSDIENST
BAT
VERGÜTUNG
TVÖD
NACHTARBEIT
WOHNUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
HÖHE
VERSTÄNDNIS
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München