CareLit Fachartikel

Eingruppierung - Vertrauensschutz BAT§22; TVÜ-Bund§17

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 21 bis 22

Dokument
156425
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
21 bis 22
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT richtet sich die Eingruppierung des Angestellten nicht nach der von ihm ausgeübten, sondern der von ihm - nicht nur vorübergehend - auszuübenden Tätigkeit. Welche Tätigkeit der Angestellte auszuüben hat, bestimmt sich nach seinem Arbeitsvertrag. Die mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen und ggf. auch mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit durch den Angestellten ohne - auch nur stillschweigende - diesbezügliche Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers hingegen vermag einen Ans…

Schlagworte

TÄTIGKEIT TVÖD ARBEITNEHMER BAT VERGÜTUNG ARBEITSVERTRAG ELEKTRONIK SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ BEURTEILUNG ES HAND UNTERLAGEN AUTOMATISMUS Zeitschrift für Tarifrecht