CareLit Fachartikel
Diskriminierung durch Tarifvertrag - Mindestgröße für Piloten AGG §§ 15, 6; GG Art. 1, 2; BGB § 823
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 22 bis 25
Dokument
156426
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach §15 Abs. 2 AGG ist der potentielle Arbeitgeber nach §6 Abs. 2 Nr.l AGG, der die Stelle ausgeschrieben und Bewerbungen dafür erbeten hat, der richtige Anspruchsgegner. Danach ist eine Fluggesellschaft, die das Auswahlverfahren für die Pilotenausbildung durchführt, für Ansprüche aus dem AGG nicht passiv legitimiert, wenn der Schulungsvertrag bei einer erfolgreichen Bewerbung mit ihrer Tochtergesellschaft abgeschlossen wird.
Schlagworte
VERLETZUNG
ALTER
RECHT
TARIFVERTRAG
DISKRIMINIERUNG
ENTSCHÄDIGUNG
PILOTEN
FRAUEN
SICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
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