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Diskriminierung durch Tarifvertrag - Mindestgröße für Piloten AGG §§ 15, 6; GG Art. 1, 2; BGB § 823

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 22 bis 25

Dokument
156426
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach §15 Abs. 2 AGG ist der potentielle Arbeitgeber nach §6 Abs. 2 Nr.l AGG, der die Stelle ausgeschrieben und Bewerbungen dafür erbeten hat, der richtige Anspruchsgegner. Danach ist eine Fluggesellschaft, die das Auswahlverfahren für die Pilotenausbildung durchführt, für Ansprüche aus dem AGG nicht passiv legitimiert, wenn der Schulungsvertrag bei einer erfolgreichen Bewerbung mit ihrer Tochtergesellschaft abgeschlossen wird.

Schlagworte

VERLETZUNG ALTER RECHT TARIFVERTRAG DISKRIMINIERUNG ENTSCHÄDIGUNG PILOTEN FRAUEN SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ KÖRPERGRÖSSE SCHREIBEN STATISTIK DEUTSCHLAND MÄNNER