Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei Krankheit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem MTV hatte die Kl. im Jahr 2010 einen Urlaubsanspruch von 27 Werktagen. Davon nahm sie im Urlaubsjahr 16 Tage in Anspruch. Die restlichen elf Tage konnte sie aufgrund einer Erkrankung in der Zeit vom 22. 11. 2010 bis zum 7. 1. 2011 nicht in Anspruch nehmen. Betriebliche Gründe standen der Gewährung des Urlaubsanspruchs nicht entgegen. Die Klägerin machte mit dem Urlaubsantrag vom 15. 2. 2011 und mit den Schreiben vom 20. 2. 2011 und 1-3. 2011 den Resturlaub von elf Tagen aus dem Jahr 2010 erfolglos geltend und verfolgt diesen Anspruch mit der Klage weiter. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.