Gedanken zur aktuellen Regelung der Suizidhilfe
Müller-Busch, C.; · Zeitschrift für Palliativmedizin, Stuttgart · 2015 · Heft 1 · S. 8 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutschland gehört im internationalen Vergleich neben Belgien, Frankreich, Schweden und Luxemburg zu den wenigen Ländern in Europa, in deren Strafgesetzbüchern die Selbsttötung nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die Selbsttötung ist keine Straftat, sodass weder der Versuch noch die Beihilfe dazu bestraft werden kann. Auch wenn in den meisten anderen Ländern formale Strafandrohungen bestehen, ist es „in der Realität eine große Ausnahme, dass die Mitwirkung beim Suizid zu einer Bestrafung führte. Insofern stellt sich nicht nur die Frage, ob durch die angestrebte Gesetzesregelung bzw. durch die schon veröffentlichten…