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Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
156473
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Sind Patienten durch ein Arzneimittel gesundheitlich geschädigt worden, ist es für sie äußerst schwierig, gegen den Her-steller Schadenersatz gerichtlich durchzusetzen. Sie müssen beweisen, dass ihr Gesundheitsschaden durch das Medikament verursacht ist. Dafür benötigen sie vom Hersteller sämtliche Informationen über Wirkungen und Nebenwirkungen des Präparates. Wie schwierig das ist, zeigt der Fall einer Diabetikerin, der vom Landgericht über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangte. Die Bundesrichter wollten vorab von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob ein nach dem Arzneim…

Schlagworte

RICHTLINIE NEBENWIRKUNGEN BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL URTEIL BERATUNG PATIENTEN PFLEGEHEIME HAUT DEUTSCHLAND GESUNDHEIT FAMILIE GESUNDHEITSFÖRDERUNG REHABILITATION ZIELE ZWANG