Anspruch auf Auskunft ist zulässig
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sind Patienten durch ein Arzneimittel gesundheitlich geschädigt worden, ist es für sie äußerst schwierig, gegen den Her-steller Schadenersatz gerichtlich durchzusetzen. Sie müssen beweisen, dass ihr Gesundheitsschaden durch das Medikament verursacht ist. Dafür benötigen sie vom Hersteller sämtliche Informationen über Wirkungen und Nebenwirkungen des Präparates. Wie schwierig das ist, zeigt der Fall einer Diabetikerin, der vom Landgericht über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangte. Die Bundesrichter wollten vorab von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob ein nach dem Arzneim…