Schutz und Risiken in Balance halten
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer lesenswerten und sehr ausführlichen Begründung lehnte das AG Brandenburg eine Haftung des Heimträgers ab. Das Gericht hatte die folgende Frage zu beantworten: Oblagen der Einrichtung Verkehrssicherungspflichten, die diese verletzt hat, und hätte der Unfall dadurch vermieden werden können? Diese Frage könne nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall beantwortet werden. Dabei müsste abgewogen werden zwischen der Verpflichtung, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit sowie das…