Selbstständigen Pflegekräften droht endgültig das Aus
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Krankenpfleger, der auf der Basis von sogenannten Dienstleistungsverträgen in den Intensivstationen verschiedener Krankenhäuser tätig war, hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) in einem Clearingverfahren die Feststellung beantragt, dass er diese Arbeit als Selbstständiger verrichte und daher nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliege. Unter anderem trug er vor, er könne sich die Patienten, die er auf der Intensivstation pflege, unabhängig von der ärztlichen Leitung, der Pflegedienstoder der Stationsleitung selbst aussuchen, unterliege auch sonst in geringerem Maße als…