Beim Weisungsrecht beidseitige Interessen berücksichtigen
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hierzu ein Fall, der angelehnt ist an die Entschei-dung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004, 6 AZR 567/03: Der Arbeitgeber eines Pflegeheims beschäftigt eine Mutter. Sie will nach der Geburt ihres Kindes wöchentlich 35 Stunden als Altenpflegerin ausschließlich im Nachtdienst (außerkünische Intensivversorgung) arbeiten. Sie arbeitet und hat frei im Sieben-Tage-Rhythmus. Der Vater ist ebenfalls im pflegerischen Bereich tätig und verrichtet Tagesdienst. Die unterschiedlichen Schichten der Eltern sollen die Kinderbetreuung sicherstellen. In beider Arbeitsvertrag ist zu den Arbeitszeiten nichts geregelt.