CareLit Fachartikel

Beim Weisungsrecht beidseitige Interessen berücksichtigen

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 56 bis 57

Dokument
156514
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Hierzu ein Fall, der angelehnt ist an die Entschei-dung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2004, 6 AZR 567/03: Der Arbeitgeber eines Pflegeheims beschäftigt eine Mutter. Sie will nach der Geburt ihres Kindes wöchentlich 35 Stunden als Altenpflegerin ausschließlich im Nachtdienst (außerkünische Intensivversorgung) arbeiten. Sie arbeitet und hat frei im Sieben-Tage-Rhythmus. Der Vater ist ebenfalls im pflegerischen Bereich tätig und verrichtet Tagesdienst. Die unterschiedlichen Schichten der Eltern sollen die Kinderbetreuung sicherstellen. In beider Arbeitsvertrag ist zu den Arbeitszeiten nichts geregelt.

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ZEIT ZIEL TÄTIGKEIT ALTENHEIM ELTERN KINDERBETREUUNG VERSTÄNDNIS SPRACHE ESSEN ROLLE Hannover