CareLit Fachartikel

Kunden immer aufklären

Richter, R.; Henckelf, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 46 bis 47

Dokument
156524
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Richter, R.; Henckelf, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Pflegekunden steht seit dem 14. Juni 2014 ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Pflegevertrag nicht im Büro des Pflegedienstes, sondern im Haushalt des Kunden, nach telefonischer Absprache oder Kontakt über die Homepage durch Postaustausch geschlossen wurde. Dabei ist der Unternehmer, also der Pflegedienst verpflichtet, auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Unterbleibt dies, droht eine Abmahnung von Verbraucherschützern. Auch wenn Pflegeverträge praktisch jederzeit kündbar sind, sollten die gesetzlichen Regelungen der §§ 312, 312a, 312g, 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgesetzt werden. Nach § 312 Abs. 3…

Schlagworte

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