CareLit Fachartikel

Die Pflegedoku: Das Objekt der Begierde

LUCKHOFF, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 52 bis 53

Dokument
156526
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
LUCKHOFF, J.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen, die medizinische Erforderlichkeit von Leistungen Häuslicher Krankenpflege zu beurteilen. Hierzu ist gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausschließlich der MDK befugt und in der Lage. Das Prüfungsrecht der Krankenkasse ist auf die Frage beschränkt, ob der Patient die Maßnahmen selbst übernehmen oder durch einen Haushaltsangehörigen erbringen lassen kann. Der behandelnde Arzt entscheidet über die Art und Weise sowie die Dauer der Leistungen Häuslicher Krankenpflege. Wenn die Verordnung unvollständig sein sollte, haben sich die Krankenkassen an den behandelnden Arzt des Patien…

Schlagworte

MDK KRANKENKASSE KRANKENPFLEGE PFLEGEDOKUMENTATION KOSTEN DOKUMENTATION BEGIERDE PATIENTEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG ES RICHTLINIE RECHTSANWÄLTE SCHWEIZ FAMILIE HÖHE