Stellenwechsel: Kein doppelter Urlaubsanspruch
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geklagt hatte ein Mitarbeiter, der am 12. April 2010 eine neue Arbeitsstelle antrat, jedoch Ende Mai 2011 im Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wieder aus dem Arbeitsverhältnis ausschied. Der Arbeitnehmer hatte lediglich im Oktober 2010 einen Tag Urlaub genommen und war hiernach vom 15. November 2010 bis zum 10. April 2011 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Über seinen Anwalt machte der Mitarbeiter am 14. Oktober 2011 gegenüber seinem Chef die Abgeltung von 29 Tagen Resturlaub aus dem Jahr 2010 geltend. Er argumentierte, er habe bei seinem vorherigen Arbeitgeber für das Jahr 2010 keinen Urlaub erhalten,…