Zur Veröffentlichungspolitik der Europäischen Arzneimittel-Agentur
Denninger, E.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, KMA) regelt in ihrer POI.ICY/0070 vom 2. Oktober 2014, die im Wesentlichen ab 1. Januar 2015 gelten soll, die Verfahren zu einer „proaktiven Veröffentlichung von klinischen Daten, insbesondere, in einer ersten Phase, zur Veröffentlichung von klinischen Berichten (clinical reports). Auch Daten über klinische Prüfungen von Human-Arzneimittcln, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden, sollen dabei zur Publikation kommen können. Klinische Daten werden nicht generell, sondern nur ausnahmsweise unter bestimmten Umständen („in limited circumstances)…