CareLit Fachartikel

Gemeinschaftsrechtskonformität des Auskunftsanspruchs nach § 84a

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 15 bis 19

Dokument
156537
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
15 bis 19
Erschienen: 2015-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

„Nach den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten kann der Geschädigte aufgrund einer vertraglichen Haftung oder aufgrund einer anderen als der in dieser Richtlinie vorgesehenen außervertraglichen Haftung Anspruch auf Schadenersatz haben. Soweit derartige Bestimmungen ebenfalls auf die Verwirklichung des Ziels eines wirksamen Verbraucherschutzes ausgerichtet sind, dürfen sie von dieser Richtlinie nicht beeinträchtigt werden. Soweit in einem Mitgliedstaat ein wirksamer Verbraucherschutz im Arzneimittelbereich auch bereits durch eine besondere Haftungsregelung gewährleistet ist, müssen Klagen aufgrund dieser Regelung e…

Schlagworte

RICHTLINIE URTEIL BUNDESGERICHTSHOF NEBENWIRKUNGEN RECHTSPRECHUNG ARZNEIMITTEL ES NAMEN MENSCHEN ZULASSUNG GESUNDHEIT WISSENSCHAFT EIGNUNG SCHADENSERSATZ DEUTSCHLAND BERLIN