CareLit Fachartikel
Irreführende Arzneimittel Werbung für ein Biosimilar
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 27 bis 31
Dokument
156540
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird in der Werbung für ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) im Zusammenhang mit der Aussage, dass das beworbene Arzneimittel eine vergleichbare Wirksamkeit habe wie das Referenzprodukt, in einem Fußnotenvermerk auf eine wissenschaftliche Studie Bezug genommen wird, erwartet der Fachverkehr, dass es sich hierbei um eine klinische Wirksamkeitsstudie handelt.
Schlagworte
SICHERHEIT
ARZNEIMITTEL
MARKETING
STUDIE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
WERBUNG
ZULASSUNG
FILGRASTIM
BLUTKÖRPERCHEN
NEUTROPENIE
ZELLEN
HAUT
ES
PATIENTEN
UNSICHERHEIT