Erhöhtes Ausfallrisiko eines aktiven implantierbaren Medizinprodukts als ProduktfehlerArtt. 1, 6, 9 RL 85/374/EWG
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 12 · S. 209 bis 216
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein in den Körper eines Patienten implantiertes medizinisches Gerät ist als fehlerhaft im Sinne von Art. 6 Abs. i der Richtlinie 85/374 zu betrachten, wenn es die gleichen Merkmale aufweist wie andere Geräte, von denen erwiesen ist, dass sie ein nennenswert höheres als das normale Ausfallrisiko haben oder es bei einer beträchtlichen Anzahl von ihnen bereits zu Ausfällen gekommen ist. Die Zugehörigkeit eines bestimmten Produkts zu einer Gruppe fehlerhafter Produkte lässt nämlich die Annahme zu, dass es selbst ein Ausfallpotenzial hat, das der berechtigten Sicherheitserwartung der Patienten nicht entspricht.