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Bielefeld, M.; Engelke, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 2 · S. 60 bis 63

Dokument
156622
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Bielefeld, M.; Engelke, H.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 32
Seiten
60 bis 63
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser, die das neue pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG im Jahr 2015 optional anwenden, können in den Entgeltverhandlungen 2015 mit den Krankenkassen einen Budgetanstieg bis zum Zweifachen der ansonsten geltenden Obergrenze vereinbaren. Dem vereinbarten Budget sind die richtigen Leistungen und Leistungsmengen im neuen Vergütungssystem zugrunde zu legen, damit keine Erlösoder Liquiditätsrisiken entstehen.

Schlagworte

VEREINBARUNG BUDGET KRANKENHAUS FINANZIERUNG KOSTEN NIEDERSACHSEN KRANKENHÄUSER LEISTUNG HÖHE ES TRAGEN UNTERLAGEN FORMULARE PSYCHIATRIE PATIENTEN führen und wirtschaften im Krankenhaus