CareLit Fachartikel
Nicht ohne mein QM
Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 2 · S. 116 bis 119
Dokument
156634
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) schreibt vor, dass die Prozess-, Strukturund Ergebnisqualität nachgewiesen werden müssen. Prozessqualität bedeutet: Die Prozesse, die zur Durchführung des Kurses benötigt werden, müssen beschrieben und so nachvollziehbar gemacht werden. Im Bereich der Strukturqualität geht es um die Rahmenbedingungen des Kurses. Dazu gehören die Räumlichkeit und die Qualifikation der Kursleitung. Die Ergebnisqualität ist der schwierigste Teil im Qualitätsmanagement. Hier geht es um messbare Ergebnisse.
Schlagworte
QUALITÄTSMANAGEMENT
HEBAMME
FRAU
DOKUMENTATION
VERTRAG
SOZIALGESETZBUCH
SCHWANGERSCHAFT
FRAUEN
MÄNNER
STILLEN
ATEMÜBUNGEN
ELEMENTE
ES
NAMEN
ZEIT
ARBEIT