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Von Bestelleltern und Tragemüttern

Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 48 bis 51

Dokument
156646
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 67
Seiten
48 bis 51
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Die Eizellspende zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft ist in Deutschland verboten. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, „wer auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt oder „wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. So steht es im Embryonenschutzgesetz (ESchG) in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Ziel des Verbots ist es zum einen, einen schwerwiegenden medizinischen Eingriff zu vermeiden, für den es bei der Eizellspenderin keine medizinisch…

Schlagworte

KIND RECHT FRAU ENTSCHEIDUNG ADOPTION AUSLAND REPRODUKTIONSMEDIZIN DEUTSCHLAND BERLIN ETHIK SCHWANGERSCHAFT EMBRYOTRANSFER FRAUEN SPANIEN NAMEN INDIEN