CareLit Fachartikel
Auch DRGs sind anteilig abrechenbar
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 56 bis 57
Dokument
156724
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 9 FPV wird der gesamte Krankenhausaufenthalt bei Fallpauschalenpatienten mit dem Kostenträger abgerechnet, der am Tag der Aufnahme leistungspflichtig ist, wenn während der stationären Behandlung ein Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers eintritt. Diese Regelung, die jedoch ausdrücklich nur „vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung gilt, war praktikabel und in der Praxis anerkannt.
Schlagworte
SOZIALHILFE
URTEIL
KRANKENHAUS
AUFNAHME
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
Regelung
Gesamte
Krankenhausaufenthalt
Fallpauschalenpatienten
Kostenträger
Abgerechnet
Leistungspflichtig
Während
Stationären
Behandlung