Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung von Zytostatika durch Krankenhausapotheken
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 58 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundenen Umsätze eines Krankenhauses sind nach § 4 Nr. 14 b UStG umsatzsteuerbefreit. Als eng verbundene Umsätze sind nur solche Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrs auffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. !) Nach ständiger Auffassung der Finanzverwaltung fallen hierunter jedoch nicht die Arzneimittellieferungen einer Krankenhausapotheke an Krankenhäuser anderer Träger sowie die entgeltlichen Medikame…