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Streit um Scheinselbstständigkeit

Rieser, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 147

Dokument
156741
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rieser, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
147
Erschienen: 2015-01-30 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

„Uns erreichen immer mehr Anfragen von Honorarärzten, deren Verträge man in feste Arbeitsverträge umwandeln will, erläutert Dr. med. Nicolai Schäfer (siehe auch Interview). Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Honorarärzte ergänzt: „Ursache dafür sind Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie stuft nach Betriebsprüfungen in Kliniken auch Notärzte, die dort auf Honorarbasis im Rettungsdienst arbeiten, als scheinseilbstständig ein. Damit gilt die volle Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, also in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-und Rentenversicherung.

Schlagworte

RETTUNGSDIENST RENTENVERSICHERUNG AUFGABENSTELLUNG KRANKENHAUS NEBENTÄTIGKEIT NOTARZT ARBEIT VERTRÄGE KRANKENHÄUSER FEUERWEHR GANG Deutsches Ärzteblatt Köln