Streit um Scheinselbstständigkeit
Rieser, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Uns erreichen immer mehr Anfragen von Honorarärzten, deren Verträge man in feste Arbeitsverträge umwandeln will, erläutert Dr. med. Nicolai Schäfer (siehe auch Interview). Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Honorarärzte ergänzt: „Ursache dafür sind Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie stuft nach Betriebsprüfungen in Kliniken auch Notärzte, die dort auf Honorarbasis im Rettungsdienst arbeiten, als scheinseilbstständig ein. Damit gilt die volle Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, also in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-und Rentenversicherung.