Rechtsstellung der Ersatzmitglieder
Vogelgesang, K.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 2 · S. 44 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Status der Ersatzmitglieder ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. Sie sind nicht in den Personalrat gewählt, müssen aber je nach Listenplatz damit rechnen, dass sie oft unvorhergesehen und überraschend in den Personalrat nachrücken müssen. Noch schwieriger und unbefriedigender ist die Situation der Ersatzmitglieder, die ein zeitlich verhindertes Personalratsmitglied zu vertreten haben. Da sie im Gegensatz zu den an Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds nachgerückten Ersatzmitgliedern nicht den Status eines ordentlichen Personalratsmitglieds erwerben, bleiben sie Ersatzmitglieder zweiter Klasse, die…