Die Zahl der Patientenverfügungen hat zugenommen
NovaCura, Bern · 2015 · Heft 1 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Grundanliegen des neuen Er-wachsenenschutzrechts war die Stärkung der Selbstbestimmung generell und insbesondere bei urteilsunfähigen Personen. Dies war in der Medizinethik und im medizinisch-pflegerischen Alltag schon lange Thema, und es hat sich eine Praxis etabliert, die aber rechtlich in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt war. In diesem Sinne hat das neue Recht auch Klärungen gebracht, die erwartet und von vielen auch erwünscht waren. An vielen Orten hat sich dann aber gezeigt, dass Mitarbeitende zuerst über die neue Gesetzeslage informiert und Abläufe auch angepasst werden mussten. Das bedeutet…