CareLit Fachartikel
Neuregelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2015 · Heft 2 · S. 6 bis 7
Dokument
156775
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention bei nun mittlerweile fast allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ergibt sich eine grundlegende Änderung hinsichtlich der Vorgaben für die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen. Erstmalig sind deutschlandweit einheitliche Regelungen für Betriebe, Verwaltungen und Schulen umgesetzt worden. Der Beitrag erläutert, wie Sie und Ihr Betrieb die neuen Vorgaben am besten umsetzen.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
UNTERNEHMEN
PRÄVENTION
BETRIEB
EHRENAMTLICH
HILFE
SCHULEN
UNFÄLLE
SCHUTZVORRICHTUNGEN
VERHALTEN
SPRACHE
VERSTÄNDNIS
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg