CareLit Fachartikel
§ 45 b: Der Zankapfel des Pflegestärkungsgesetzes
PLANTHOLZ, M.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 12
Dokument
156796
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sieht man von den durch Landesrecht bestimmten Anerkennungsvoraussetzungen für ein niedrigschwelliges Betreuungsbzw. in Zukunft Betreuungsund/oder Entlastungsangebot ab, bestehen keine Bindungen an die Regelungen zur Qualität, wie sie für Leistungserbringer mit Versorgungsvertrag existieren. Zugleich hat der Gesetzgeber bestimmt, dass bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets nach §§ 36, 123 SGB XI stattdessen auch für niedrigschwellige Betreuungsund Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden können.
Schlagworte
LEISTUNG
ANERKENNUNG
HAMBURG
SOZIALHILFE
TAGESPFLEGE
MOBILITÄT
Betreuungs
Sieht
Landesrecht
Bestimmten
Anerkennungsvoraussetzungen
Niedrigschwelliges
Zukunft
Betreuungsund
Entlastungsangebot
Bestehen