CareLit Fachartikel

§ 45 b: Der Zankapfel des Pflegestärkungsgesetzes

PLANTHOLZ, M.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 12

Dokument
156796
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
PLANTHOLZ, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
12
Erschienen: 2015-01-30 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Sieht man von den durch Landesrecht bestimmten Anerkennungsvoraussetzungen für ein niedrigschwelliges Betreuungsbzw. in Zukunft Betreuungsund/oder Entlastungsangebot ab, bestehen keine Bindungen an die Regelungen zur Qualität, wie sie für Leistungserbringer mit Versorgungsvertrag existieren. Zugleich hat der Gesetzgeber bestimmt, dass bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets nach §§ 36, 123 SGB XI stattdessen auch für niedrigschwellige Betreuungsund Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden können.

Schlagworte

LEISTUNG ANERKENNUNG HAMBURG SOZIALHILFE TAGESPFLEGE MOBILITÄT BERATUNG HÖHE RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover