CareLit Fachartikel

Zum Dokumentationsumfang ärztlicher Maßnahmen bei moribunden Patienten im unmittelbaren Sterbeprozess

Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 2 · S. 160 bis 161

Dokument
156830
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
160 bis 161
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Noch konkreter führt die zivilrechtliche Vorschrift des | 630 f BGB in der Fassung des Patientenrechtegesetzes vom 26. Februar 2013 aus, dass der Behandelnde verpflichtet ist, zum Zwecke der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung - in Papierform oder elektronisch - eine Patientenakte zu führen. Der Behandelnde ist verpflichtet, so sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und Eingriffe und ih…

Schlagworte

DOKUMENTATION THERAPIE URTEIL DOKUMENTATIONSPFLICHT PATIENT RECHT PATIENTEN ES GEDÄCHTNISSTÜTZEN BEHANDLUNGSFEHLER HEPARIN TODESURSACHE HERZINSUFFIZIENZ WAHRSCHEINLICHKEIT BEURTEILUNG KRANKENHÄUSER