CareLit Fachartikel
Zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung einer stellvertretenden Pflegedienstleitung BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 4 Satz 1, § 13 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 12 · S. 800 bis 806
Dokument
156847
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung werden zweistufig geprüft. Auf der ersten Stufe steht die Frage, ob der vom Arbeitgeber für die Kündigung ins Feld geführte Grund »an sich«, also losgelöst vom konkreten Fall, ausreichen kann. Auf der zweiten Stufe werden dann alle für und gegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Gesichtspunkte abgewogen. Wiegt das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers schwerer, ist ihm also die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, dann ist die Kündigung wirksam.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ARBEITGEBER
BÜRO
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
SCHREIBEN
PATIENTEN
BEOBACHTUNG
VERTRAUEN
ARBEITSLEISTUNG
ES
VERZÖGERUNG