CareLit Fachartikel

Zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung einer stellvertretenden Pflegedienstleitung BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 4 Satz 1, § 13 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 12 · S. 800 bis 806

Dokument
156847
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
800 bis 806
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung werden zweistufig geprüft. Auf der ersten Stufe steht die Frage, ob der vom Arbeitgeber für die Kündigung ins Feld geführte Grund »an sich«, also losgelöst vom konkreten Fall, ausreichen kann. Auf der zweiten Stufe werden dann alle für und gegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Gesichtspunkte abgewogen. Wiegt das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers schwerer, ist ihm also die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar, dann ist die Kündigung wirksam.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG ARBEITGEBER BÜRO ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE SCHREIBEN PATIENTEN BEOBACHTUNG VERTRAUEN ARBEITSLEISTUNG ES VERZÖGERUNG