CareLit Fachartikel
Mitbestimmung in der Pflege
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 2 · S. 8
Dokument
156856
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betriebsrat ist das Organ, über das Mitarbeiter im Unternehmen Eintluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen können. Auch in kleineren Unternehmen, wie etwa einem Pflegeheim, kann ein Betriebsrat gewählt werden, wenn dort mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Zuständig für die Wahl des Betriebsrates sind die Mitarbeiter. Einer generellen Zustimmung durch die Geschäftsführung bedarf die Wahl nicht.
Schlagworte
PERSONALRAT
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
MITBESTIMMUNG
RECHT
ARBEIT
PERSONALABBAU
BELEGSCHAFT
Demenzpflege im Blick
Stuttgart