CareLit Fachartikel

Mitbestimmung in der Pflege

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 2 · S. 8

Dokument
156856
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
8
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Der Betriebsrat ist das Organ, über das Mitarbeiter im Unternehmen Eintluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen können. Auch in kleineren Unternehmen, wie etwa einem Pflegeheim, kann ein Betriebsrat gewählt werden, wenn dort mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Zuständig für die Wahl des Betriebsrates sind die Mitarbeiter. Einer generellen Zustimmung durch die Geschäftsführung bedarf die Wahl nicht.

Schlagworte

PERSONALRAT MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT MITBESTIMMUNG RECHT ARBEIT PERSONALABBAU BELEGSCHAFT Demenzpflege im Blick Stuttgart