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Urteil: „Schuldig des Totschlags
Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2015 · Heft 2 · S. 30 bis 36
Dokument
156920
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist am 1. Oktober 2014 ein außergewöhnlicher Prozess gegen eine praktische Ärztin und Hebamme zu Ende gegangen: Sie wurde wegen Totschlags verurteilt und hart bestraft. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Dortmund hatte ihre Schuld als erwiesen angesehen, für den Tod eines Kindes verantwortlich zu sein. Das Mädchen war im Juni 2008 bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage leblos zur Welt gekommen und hatte nicht reanimiert werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schlagworte
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KRANKENHAUS
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SCHULD
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