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Nähe und Distanz

DEMPF, M.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2015 · Heft 1 · S. 21 bis 23

Dokument
156957
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden
Autor:innen
DEMPF, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 162
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz besagt: »Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht (...) für ihn einen Betreuer.« (§ 1896 BGB) Mit anderen Worten: Als gesetzlicher Betreuer hat man es immer und durchgehend mit Krankheit und Behinderung zu tun. Das ist das Grundthema dieser Tätigkeit.

Schlagworte

KRANKHEIT BETREUUNG TOD BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG STERBEN MENSCHEN INTERNET HOMOSEXUALITÄT DEUTSCHLAND PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNGEN REHABILITATION ZEIT ARBEIT KIND ERTRINKEN