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Die Tagesverzehrmenge diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diäten) am Beispiel von Zink in der verwaltungsrechtlichen Auseinanderset…

Stebner, F. A.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 1

Dokument
156963
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stebner, F. A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
1
Erschienen: 2015-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Bei der Gewinnung, Herstellung und Zubereitung ergänzender bilanzierter Diäten1 dürfen Zusatzstoffe nur nach Maßgabe der DiätV2 zugesetzt werden.1 Anlage 2 der DiätV enthält zugelassene Zusatzstoffe und in der Kategorie 2 „Mineralstoffe Zink in Form von acht ver-schiedenen Verbindungen. Die Menge der enthaltenen Zusatzstoffe und der Wirksamkeitsnachweis sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung zwischen Lebensmittelunternehmen und Aufsichtsbehörden. Gegenwärtig interveniert ein in Niedersachsen als amtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständiger Landkreis4 zusammen mit dem Niedersächsische…

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL ERNÄHRUNG NAHRUNGSERGAENZUNG THERAPIE DOSIERUNG ARZNEIMITTEL ZINK DIÄT NEURODERMITIS LANDWIRTSCHAFT ES LITERATUR KRANKHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL PATIENTEN BEURTEILUNG