Die Tagesverzehrmenge diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diäten) am Beispiel von Zink in der verwaltungsrechtlichen Auseinanderset…
Stebner, F. A.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Gewinnung, Herstellung und Zubereitung ergänzender bilanzierter Diäten1 dürfen Zusatzstoffe nur nach Maßgabe der DiätV2 zugesetzt werden.1 Anlage 2 der DiätV enthält zugelassene Zusatzstoffe und in der Kategorie 2 „Mineralstoffe Zink in Form von acht ver-schiedenen Verbindungen. Die Menge der enthaltenen Zusatzstoffe und der Wirksamkeitsnachweis sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung zwischen Lebensmittelunternehmen und Aufsichtsbehörden. Gegenwärtig interveniert ein in Niedersachsen als amtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständiger Landkreis4 zusammen mit dem Niedersächsische…