CareLit Fachartikel

Zulässigkeit der Bezeichnung „Energy & Vodka für ein Alkohol-Mixgetränk

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 19 bis 25

Dokument
156967
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
19 bis 25
Erschienen: 2015-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Informationen über Eigenschaften eines Lebensmittels stellen auch dann, wenn sie sich auf Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen, keine Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/ 2006 dar, wenn mit ihnen keine besonderen Eigenschaften des Lebensmittels herausgestellt, sondern lediglich objektive Informationen über die Beschaffenheit oder die Eigenschaften der Gattung von Lebensmitteln mitgeteilt werden, zu der das beworbene Lebensmittel gehört.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF NAHRUNGSMITTEL GETRÄNK RECHTSPRECHUNG WIRKUNG VORSCHRIFTEN NÄHRSTOFFE WASSER DEUTSCHLAND GETRÄNKE ES BEURTEILUNG GESUNDHEIT RICHTLINIE WERBUNG VERZÖGERUNG