CareLit Fachartikel
Zulässigkeit der Bezeichnung „Energy & Vodka für ein Alkohol-Mixgetränk
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 19 bis 25
Dokument
156967
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Informationen über Eigenschaften eines Lebensmittels stellen auch dann, wenn sie sich auf Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen, keine Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/ 2006 dar, wenn mit ihnen keine besonderen Eigenschaften des Lebensmittels herausgestellt, sondern lediglich objektive Informationen über die Beschaffenheit oder die Eigenschaften der Gattung von Lebensmitteln mitgeteilt werden, zu der das beworbene Lebensmittel gehört.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
NAHRUNGSMITTEL
GETRÄNK
RECHTSPRECHUNG
WIRKUNG
VORSCHRIFTEN
NÄHRSTOFFE
WASSER
DEUTSCHLAND
GETRÄNKE
ES
BEURTEILUNG
GESUNDHEIT
RICHTLINIE
WERBUNG
VERZÖGERUNG