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Verschuldensunabhängige Haftung nicht schon bei nur Verdacht auf duren Dioxin verunreinigtes Futtermittel LFGB § 24; BGB §§ 280 Abs 1, 434 Abs 1 Satz 1, 437 Nr. 3, 276 Abs. 1 Satz…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 2 · S. 25 bis 26
Dokument
156968
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Hinblick auf den Ausnahmecharaktcr des § 24 LFGB erstreckt sich die verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittel Verkäufers nicht auf Fälle, in denen lediglich der Verdacht besteht, dass das gelieferte Futtermittel nicht der handelsüblichen Reinheit und Unverdorbenheit entspricht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
BETRIEB
UNTERNEHMEN
SCHADENSERSATZ
BUNDESLÄNDER
TIERE
FLEISCH
MILCH
RISIKOABSCHÄTZUNG
DIOXINE
Lebensmittel und Recht
Frankfurt