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Das „billige Ermessen des §106 Satz 1 GewO und die Rechtsfolge der unbilligen Weisung des Arbeitgebers

Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 63 bis 71

Dokument
157004
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Busemann, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
63 bis 71
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Bogriff „Weisungsrecht (oder „Direktionsrecht) wird hier im engeren Sinn verstanden: es geht nur um Weisungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur näheren Bestimmung von Inhalt, Ort oder Zeit der Arbeitsleistung erteilt. Mit anderen Leistungsbestimmungsrechten, die dem Arbeitgeber auch zustehen können, befasst sich dieser Beitrag nur am Rande. Von dem „klassischen Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB1 unterscheidet sich das arbeitsrechtliche Weisungsrecht des § 106 S. 1 GewO zunächst dadurch, dass das „Bestimmen des § 106 S. 1 GewO anders als das „Bestimmen des §315 BGB (jedenfalls grundsätzlich) „Ko…

Schlagworte

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