Das „billige Ermessen des §106 Satz 1 GewO und die Rechtsfolge der unbilligen Weisung des Arbeitgebers
Busemann, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 63 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bogriff „Weisungsrecht (oder „Direktionsrecht) wird hier im engeren Sinn verstanden: es geht nur um Weisungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur näheren Bestimmung von Inhalt, Ort oder Zeit der Arbeitsleistung erteilt. Mit anderen Leistungsbestimmungsrechten, die dem Arbeitgeber auch zustehen können, befasst sich dieser Beitrag nur am Rande. Von dem „klassischen Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB1 unterscheidet sich das arbeitsrechtliche Weisungsrecht des § 106 S. 1 GewO zunächst dadurch, dass das „Bestimmen des § 106 S. 1 GewO anders als das „Bestimmen des §315 BGB (jedenfalls grundsätzlich) „Ko…